MIETRECHT
Ich berate und vertrete Mandanten auf folgenden Rechtsgebieten:
- Recht der Wohnraummietverhältnisse
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
Zur Vermeidung von kostenträchtigen Prozessen bemühe ich mich zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung.
Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertrete ich meine Mandanten selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht.
Im Mietrecht betrifft dies Streitigkeiten insbesondere in folgenden Teilbereichen:
- Kündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, (z. B. wegen Mietrückständen oder wegen Eigenbedarf)
- Schadensersatzforderungen,
- Instandhaltung und Instandsetzung,
- Mieterhöhungen,
- Mietminderungen,
- Mietkautionen / Mietsicherheiten,
- Schönheitsreparaturen,
- Nebenkostenabrechnungen,
- Modernisierungsmaßnahmen etc.