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MAKLERRECHT


Oft wird versucht, den Makler um die Früchte seiner Arbeit zu bringen. Hier helfen im Vorfeld professionell formulierte Maklerverträge oder bspw. nach Abschluss des Hauptvertrags die konsequente Durchsetzung des Auskunftsanspruchs des Maklers gegenüber seinem Auftraggeber.
Ich vertrete Makler und Immobilienmakler sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich zum Beispiel bei der Gestaltung und Optimierung von Maklerverträgen, der Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen und bei Abmahnungen von Wettbewerbern oder durch Wettbewerber.

Im Maklerrecht helfe ich bei Rechtsfragen in folgenden Teilbereichen:

- Abschluss und Beendigung des Maklervertrags
- Entstehung des Provisionsanspruches
- Verflechtung
- Provisionshöhe
- Schadensersatz
- Verwirkung des Provisionsanspruchs
- Aufwendungsersatz
- Alleinauftrag
- Reservierungsvereinbarungen
- Gemeinschaftsgeschäfte
- Wettbewerbsrechtliche Fragen