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IMMOBILIENRECHT


Ich berate bei Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie – z. B. durch Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts oder Schenkung – und bei Belastungen durch Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit oder Reallast sowie der Nutzung und Veräußerung von Grundstücken.
Zu meinen Mandanten gehören Grundstückseigentümer, Investoren und Kreditnehmer.

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertrete und berate ich Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht meiner Leistungen im Wohnungseigentumsrecht:

- Kaufvertrag über Wohnungseigentum
- Ausarbeitung und Beratung zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Abgrenzung Sonder-, Gemeinschaftseigentum
- Sondernutzungsrechte
- Beratung zu Instandhaltung und modernisierende Instandsetzung
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters
- Ordnungsgemäße Verwaltung
- Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage
- Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan
- Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen