Denkmalschutzrecht

Das Denkmalschutzrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und befasst sich mit der Erhaltung und Pflege von historischen Gebäuden, Denkmälern und anderen Kulturgütern. Das Ziel des Denkmalschutzrechts ist es, das kulturelle Erbe zu bewahren und für kommende Generationen zu erhalten.

Dabei sehen sich die Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien Beschränkungen und finanziellen Mehrbelastungen ausgesetzt. Auf der anderen Seite können sie spezifische Förderleistungen beanspruchen.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Denkmalschutz berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um Ihr Baudenkmal, so bspw. bei der Unterschutzstellung oder bei Veränderungen.